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Die mehrwertsteuerliche Qualifikation «kybernetischer» Blockchain-Systeme

Die mehrwertsteuerliche Qualifikation «kybernetischer» Blockchain-Systeme

Blockchain-Systeme wie Bitcoin sind aufgrund ihrer Dezentralität, der Pseudonymität der Akteur/innen und besonders der Tatsache, dass das System digitale Informationen und Währungseinheiten autonom empfangen, halten und transferieren kann, mehrwertsteuerlich schwer einzuordnen. Kritisch beleuchtet Thomas Linder vor diesem Hintergrund die Praxis der ESTV, wonach automatisierten Softwareprotokollen, die programmierte Handlungen ausführen, keine Rechtssubjektivität zukommt.

Thomas Linder

Thomas Linder

Dipl. Steuerexperte, MAS FH in MWST, LL.M. VAT, Tax Partner, MME Tax AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Die mehrwertsteuerliche Qualifikation «kybernetischer» Blockchain-Systeme
Ausgabe
Seite(n)
14-23

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