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Die mehrwertsteuerliche Qualifikation «kybernetischer» Blockchain-Systeme

Blockchain-Systeme wie Bitcoin sind aufgrund ihrer Dezentralität, der Pseudonymität der Akteur/innen und besonders der Tatsache, dass das System digitale Informationen und Währungseinheiten autonom empfangen, halten und transferieren kann, mehrwertsteuerlich schwer einzuordnen. Kritisch beleuchtet Thomas Linder vor diesem Hintergrund die Praxis der ESTV, wonach automatisierten Softwareprotokollen, die programmierte Handlungen ausführen, keine Rechtssubjektivität zukommt.

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