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Das Kongruenzprinzip bei der Grundstückgewinnsteuer

Das Kongruenzprinzip bei der Grundstückgewinnsteuer

Die vom StHG vorgegebene Grundstückgewinnsteuer erfasst den «unverdienten Wertzuwachs», den ein Grundstück seit der letzten steuerbegründenden Veräusserung erfahren hat; zur Gewinnermittlung sind folglich vergleichbare Verhältnisse zu schaffen. Olivier Margraf illustriert die Funktionsweise des Kongruenzprinzips anhand der Substanzvermehrungen und -minderungen und unterzieht es einer kritischen Würdigung.

Olivier Margraf

lic. iur. HSG, Leiter Rechtsabteilung Steuerverwaltung Kanton Thurgau

Erschienen in folgender Publikation:

Das Kongruenzprinzip bei der Grundstückgewinnsteuer
Ausgabe
Seite(n)
177–188

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