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Kreisschreiben 32a betreffend Sanierungen
Mit dem KS 32a gibt die ESTV in Bezug auf den handelsrechtlich erfolgsunwirksam verbuchten Forderungsverzicht ihre bisherige Praxis zur Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Sanierungsertrag auf, stattdessen gilt nun das Massgeblichkeitsprinzip. Oesterhelt/Schreiber ordnen diesen Wechsel ein und geben einen Überblick der weiteren Neuerungen und Anpassungen an die Praxis gegenüber KS 32.
Besteuerung von Kapitalbezügen gemäss Entlastungspaket 2027
Das Entlastungspaket 2027 sieht in erster Linie Sparmassnahmen von rund CHF 3 Mia. pro Jahr vor; auf der Einnahmenseite ist als einzige fiskalische Massnahme eine Erhöhung der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge geplant. Zwar wird in Abweichung vom Vorschlag der Expertengruppe an der gesonderten Besteuerung zu einem privilegierten Satz festgehalten, aber im Verzicht auf eine Übergangsregelung für bereits geäufnete Vorsorgeguthaben erblickt Stefan Oesterhelt einen Verstoss gegen…
Die Plattformbesteuerung
Mit dem Ziel der lückenlosen Besteuerung des grenzüberschreitenden Online-Handels (auch bei Kleinsendungen) sind Lieferungen von Gegenständen, die auf Plattformen verkauft werden, seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr von den eigentlichen Verkäufern, sondern von den Plattformbetreiberinnen zu versteuern. Die Umsetzung der Plattformbesteuerung ist komplex und für Betreiberinnen mit grossen Herausforderungen verbunden, die Ralf Imstepf umreisst und einordnet.