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Blickpunkt Deutschland

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut mit Urteil vom 10. Juni 2015 (I R 79/13, veröffentlicht am 30. September 2015) entschieden, dass bei Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes gerade nicht das Tätigkeitsortprinzip, sondern vielmehr die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat greift. Solche Abfindungen werden nicht für die bisher ausgeübte Tätigkeit gezahlt, sondern für ein «nicht tätig Werden».

Heiko Kubaile

Heiko Kubaile

Partner, Leiter German Tax & Legal Center
KPMG AG, Zürich

Silke Mies

Senior Manager, German Tax & Legal Center, KPMG AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Blickpunkt Deutschland
Ausgabe
Seite(n)
864–865

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