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Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit; privilegierte Besteuerung (DBG; StHG; SO)

Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit; privilegierte Besteuerung (DBG; StHG; SO) Wird die selbstständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten stillen Reserven getrennt vom übrigen Einkommen zu besteuern (Art. 37b Abs. 1 erster Satz DBG). Art. 37b DBG greift nur, wenn der selbstständig Erwerbende die Tätigkeit…

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