5 Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern Anrechnung von operativen Verlusten an Grundstückgewinne; abstrakte Normenkontrolle (StHG; ZH) Für die Gewinnermittlung und die Steuerberechnung ist bei der Grundstückgewinnsteuer der erzielte Mehrwert, also die Differenz zwischen Erlös und Anlagekosten, massgeblich. Damit ist systemimmanent, dass der Kapitalgewinn aus der Veräusserung von Grundstücken nach anderen Massstäben und Kriterien erhoben und besteuert wird als die übrigen, nicht…