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Abkommensberechtigung von Personal Holdings

Abkommensberechtigung von Personal Holdings

Oesterhelt und Opel fragen in diesem Beitrag, welchen Anforderungen die „Substanz“ einer Personal Holding genügen muss, damit die Rückerstattungsberechtigung nicht unter dem Titel des Abkommensmissbrauchs ganz oder teilweise verweigert wird.

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Homburger AG, Zürich

Andrea Opel

Andrea Opel

Prof. Dr. iur., Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern, Chefredaktorin der Steuer Revue

Erschienen in folgender Publikation:

Abkommensberechtigung von Personal Holdings
Ausgabe
Seite(n)
338-355

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