Zum Inhalt springen

Abkommensberechtigung liechtensteinischer Stiftungen und Anstalten

Nachfolgend wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen liechtensteinische (privatnützige) Stiftungen und Anstalten in den Genuss der Abkommensvorteile namentlich bei Dividenden- und Zinszahlungen gelangen. Dabei sind aber zahlreiche Einschränkungen zu beachten, sodass sich die Rückerstattung der Verrechnungssteuer in der Praxis als nicht immer ganz einfach erweist. Im Folgenden sei die Problematik der Rückerstattungsberechtigung von Liechtensteiner Familienstiftungen und Anstalten am…

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».