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Abgrenzung Unterhalt/wertvermehrende Aufwendungen; Nachholen von Abzügen; Behandlung von Energiesparkosten (StHG; SG)

Die harmonisierungsrechtliche Koordination lässt keine Schnittmenge zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Kosten zu. Im Ergebnis müssen die Aufwendungen im Zusammenhang mit Grundstücken ‒ soweit es sich nicht um Lebenshaltungskosten handelt, die als solche von vornherein nicht abzugsfähig sind ‒ unter dem einen oder anderen Titel zum Abzug zugelassen werden. Lagen nach dem Recht der betreffenden Steuerperiode Unterhaltskosten vor, wurde der Abzug aus tatsächlichen Gründen…

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