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Branchenbezogene Berufsbildungsfonds – Quo vadis?

Mit den eidgenössischen, branchenbezogenen Berufsbildungsfonds im Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) wollte der Gesetzgeber die Wirtschaft zur Mitfinanzierung der Aufwendungen für die berufliche Ausbildung und die berufsbezogene Weiterbildung verpflichten. Nach diesem Konzept können die zuständigen Berufsverbände – im BBG «Organisationen der Arbeitswelt» genannt – dem Bundesrat beantragen, ihren Berufsbildungsfonds allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

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