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Alle Fachartikel

Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum

Die Besteuerung des Eigenmietwerts war vielen Eigenheimbesitzern lange ein Dorn im Auge – doch auch seine nun beschlossene Abschaffung bringt neue Herausforderungen mit sich. Andrea Opel und Stefan Oesterhelt nehmen die Vorlage im Detail unter die Lupe und beleuchten nicht nur die Änderungen in DBG und StHG, sondern auch die neue Möglichkeit für Kantone, auf Zweitwohnungen eine Liegenschaftssteuer einzuführen.

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Zulässiger Diskont bei Wandeldarlehen

Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Wandeldarlehen sind in der Schweiz suboptimal. Nach bisheriger Praxis war der Diskont bei klassischen Wandeldarlehen nur dann verrechnungs- und einkommenssteuerfrei, wenn er nicht grösser als 20% war. Diese Schwelle wurde neu auf 33,33% angehoben. Oesterhelt diskutiert die neue Praxismitteilung der ESTV im Detail und arbeitet heraus, inwiefern diese weitere Probleme schafft.

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Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften

Wenn Unternehmen zu Vorzugskonditionen an einen Nachfolger veräussert werden, kann dies beim Erwerber je nach dem Rechtsgrund, der hinter deren Gewährung steht, entweder die Einkommenssteuer oder die Schenkungssteuer auslösen – wobei die Schenkungssteuer im Gegensatz zur Einkommenssteuer kantonal nicht harmonisiert ist. Opel/Oesterhelt analysieren unterschiedliche Konstellationen bei Nachfolgeregelungen, auch im Hinblick auf unterschiedliche kantonale Praxen zur Schenkungssteuer.

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Kreisschreiben 32a betreffend Sanierungen

Mit dem KS 32a gibt die ESTV in Bezug auf den handelsrechtlich erfolgsunwirksam verbuchten Forderungsverzicht ihre bisherige Praxis zur Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Sanierungsertrag auf, stattdessen gilt nun das Massgeblichkeitsprinzip. Oesterhelt/Schreiber ordnen diesen Wechsel ein und geben einen Überblick der weiteren Neuerungen und Anpassungen an die Praxis gegenüber KS 32.

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Besteuerung von Kapitalbezügen gemäss Entlastungspaket 2027

Das Entlastungspaket 2027 sieht in erster Linie Sparmassnahmen von rund CHF 3 Mia. pro Jahr vor; auf der Einnahmenseite ist als einzige fiskalische Massnahme eine Erhöhung der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge geplant. Zwar wird in Abweichung vom Vorschlag der Expertengruppe an der gesonderten Besteuerung zu einem privilegierten Satz festgehalten, aber im Verzicht auf eine Übergangsregelung für bereits geäufnete Vorsorgeguthaben erblickt Stefan Oesterhelt einen Verstoss gegen…

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Verjährung nach Art. 11/12 VStrR

Die Verjährungsregelung nach VStrR ist bedeutsam, weil die Frist länger ist als bei der Verjährung der Steuerforderung in den Spezialgesetzen, und weist trotz der Gesetzesnovelle seit Juli 2024 noch Untiefen auf, denen Oesterhelt/Fracheboud nachgehen, – besonders zum Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs zur Erhebung der Verrechnungssteuer; fraglich ist aber z. B. auch der Effekt der verlängerten Verfolgungsverjährungsfrist für den Abgabebetrug auf die Verjährung von Abgabeforderungen.

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Geplante Besteuerung von Kapitalbezügen aus Vorsorge

Aus der höheren Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule im Sinne einer einnahmenseitigen Entlastungsmassnahme ab 2028 resultieren gemäss der beauftragten Expertengruppe Mehreinnahmen von CHF 280 Mio. Stefan Oesterhelt und Andrea Opel diskutieren den Vorschlag des Bundesrates zur Abschaffung der privilegierten Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge und erblicken darin einen fundamentalen Angriff auf das schweizerische Drei-Säulen-Modell, da der Anreiz zur freiwilligen…

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Das revidierte DBA mit Deutschland

Obgleich in zehn Jahren Verhandlungen zum DBA-D nicht alle Änderungswünsche berücksichtigt werden konnten, ist es gelungen, das Abkommen mit Änderungsprotokoll vom 23.8.2023 zu modernisieren, beidseitig unzufriedenstellende Artikel zu revidieren und wichtige Änderungen im OECD-MA und im OECD-Kommentar der letzten Jahrzehnte umzusetzen. Oesterhelt/Schreiber stellen die Änderungen mit praktischen Anwendungsbeispielen dar und analysieren sie im Einzelnen.

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Eine Wegzugssteuer für die Schweiz?

Mit der Initiative «Für eine soziale Klimapolitik» will die Juso eine Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer mit einem Steuersatz von 50% einführen für Personen, die mehr als CHF 50 Mio. vererben oder verschenken. Ausserdem werden Massnahmen zur Verhinderung der Steuerflucht gefordert. Andrea Opel und Stefan Oesterhelt analysieren die rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherstellung einer lückenlosen Besteuerung ab allfälligem Inkrafttreten der Initiative unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten.

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Personelle Spezialität bei der Steueramtshilfe

Das Update zum OECD-MK sieht vor, dass im Rahmen der Steueramtshilfe erhaltene Informationen auch gegenüber Dritten verwendet werden dürfen. Andrea Opel und Stefan Oesterhelt argumentieren, dass die Praxis der ESTV, wonach Dritte grundsätzlich nicht ex officio über ein Amtshilfeersuchen zu informieren sind, unter Aufgabe der personellen Spezialität nicht mehr haltbar ist.

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Finanzierung von Start-ups mit Wandeldarlehen

Die Finanzierung von Start-ups läuft in der Schweiz häufig über Wandeldarlehen, wobei die ESTV den Wandeldiskont praxisgemäss als Zins qualifiziert und darauf Einkommens- und Verrechnungssteuer erhebt, sofern die 10/20 Nicht-Banken Regel nicht eingehalten wird. Für die Qualifikation als sog. ‹klassische Wandeldarlehen›, bei denen diese Steuerfolgen ausbleiben, hat die ESTV zusätzliche Kriterien aufgestellt, welche Stefan Oesterhelt beleuchtet.

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