Zusatzabzug für F&E nach Art. 25a StHG
Der Bundesgesetzgeber wollte mit Art. 25a StHG eine niederschwellige steuerliche Inputförderung einführen; indessen ist der Abzug mit erheblichen Dokumentationspflichten verbunden und die Kantone stellen (zu) hohe Anforderungen an qualifizierende F&E-Projekte. Livio Bucher präsentiert eine Auslegeordnung und zeigt Schwachstellen und Schwierigkeiten aus der Praxis auf.