Kein Unterhaltskostenabzug bei wirtschaftlichem Neubau
Bei grösseren Umbauprojekten von älteren Liegenschaften ohne bedeutende Umnutzungen wurde festgestellt, dass gewisse Steuerbehörden auf die Aufteilung in werterhaltende/wertvermehrende Kosten nicht mehr eingehen und den Unterhaltskostenabzug per se verweigern, selbst wenn die Steuerdeklarationen den kantonalen Ausscheidungskatalogen entsprechen. Begründet wird dies mit der Qualifikation der Sanierung als sog. «wirtschaftlicher Neubau», womit die gesamten Sanierungskosten pauschal als…