Die Reziprozität von Einkommens- und Grundstückgewinnsteuer im Lichte praktischer Steuerplanung sowie verfassungsrechtlicher Besteuerungsvorgaben
Verschiedentlich hat das Bundesgericht darauf hingewiesen, dass (insbesondere im monistischen System) Grundstückgewinnsteuer und Einkommenssteuer eng miteinander verbunden seien. Dies auch mit dem Zweck, wirtschaftliche Doppelbelastungen durch Erfassung desselben Sachverhalts mit verschiedenen Steuern zu vermeiden, wie es auch der gesetzgeberischen Grundwertung entspricht. Ergo gilt es, zumindest sofern privatrechtlich mehrere Gestaltungsoptionen zur Verfügung stehen, bei der vorausschauenden…