Zulässigkeit kantonaler Lohnquellensteuern
Andrea Opel und Stefan Oesterhelt legen – ausgehend vom Basler Modell einer Lohnquellensteuer mit Opting-out-Möglichkeit, das vom Basler Stimmvolk am 14. Juni 2026 gutgeheissen wurde – dar, dass erhebliche harmonisierungsrechtliche Bedenken bestehen: Da das StHG Quellensteuer und Arbeitgeberpflichten grundsätzlich abschliessend regelt, dürfte ein kantonales Parallelregime für ordentlich besteuerte Arbeitnehmer harmonisierungswidrig sein.