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Alle Fachartikel

Verjährung nach Art. 11/12 VStrR

Die Verjährungsregelung nach VStrR ist bedeutsam, weil die Frist länger ist als bei der Verjährung der Steuerforderung in den Spezialgesetzen, und weist trotz der Gesetzesnovelle seit Juli 2024 noch Untiefen auf, denen Oesterhelt/Fracheboud nachgehen, – besonders zum Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs zur Erhebung der Verrechnungssteuer; fraglich ist aber z. B. auch der Effekt der verlängerten Verfolgungsverjährungsfrist für den Abgabebetrug auf die Verjährung von Abgabeforderungen.

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Veraltetes Familienprinzip im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern

Ehepaare sind in den meisten Kantonen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, während Konkubinatspartnerinnen und -partner regelmässig nur begrenzt oder überhaupt nicht privilegiert werden. Die Autorinnen Dorasamy und Fracheboud untersuchen im vorliegenden Beitag, ob das dieser Ungleichbehandlung zugrundeliegende Familienprinzip noch angemessen ist oder einer Modernisierung bedarf.

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