Um das materielle Steuerrecht anwenden zu können, muss die Steuerverwaltung zeitgerecht über die dazu erforderlichen Informationen verfügen. Da es sich dabei in der Regel um Tatsachen handelt, die nur der steuerpflichtigen Person bekannt sind, ist diese verpflichtet, die steuererheblichen Tatsachen der zuständigen Steuerbehörde fristgerecht offenzulegen. Sie muss nämlich – im gemischten Veranlagungsverfahren – alles tun, um eine vollständige und korrekte Veranlagung zu ermöglichen.1…
Mit der Neufassung von Art. 678 OR hat der aktienrechtliche Rückerstattungsanspruch an praktischer Bedeutung gewonnen. Zudem ist aus Sicht des (neuen) Rechnungslegungsrechts grundsätzlich von einer Aktivierungspflicht auszugehen. Anhand zweier Fallkonstellationen analysiert Madeleine Simonek die Frage, wie die Rückerstattung insbesondere von verdeckten Gewinnausschüttungen aus steuerlicher Sicht zu würdigen ist.
Tabea Lorenz untersucht im Rahmen einer kritischen Würdigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wann und unter welchen Voraussetzungen Anwalts- und Prozesskosten als Gewinnungskosten bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden können.
Obgleich sie im juristischen Berufsalltag ein absolut zentrales Arbeitsinstrument ist, ist vielenorts wenig bekannt, unter welchen Gesichtspunkten sich die Amtliche Sammlung – gerade vor dem Hintergrund der freien Zugänglichkeit von Entscheiden des Bundesgerichts im Internet – konstituiert. Michael Beusch und Moritz Seiler arbeiten diese Frage mit Blick auf ihre Entstehungsgeschichte auf.