Reorganisation der Steuerjustiz
Mit der Einführung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) im Jahr 2007 sollte das Bundesgericht entlastet werden. Seither sind die Fallzahlen jedoch weiter erheblich angestiegen. Das Bundesgericht hat daher im Bereich des Steuer- und Abgaberechts interne Reorganisationsmassnahmen beschlossen. Wir berichteten darüber bereits in der Steuer Revue 10/2021 (Martin Zweifel, Bundesgericht: Verlegung der Steuerjustiz von Lausanne nach Luzern, StR 2021, 689 ff.).
Umsetzung per 1. Januar 2023
Beschwerden aus dem Steuer- und Abgaberecht werden ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr wie bis anhin durch die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung in Lausanne behandelt, sondern in Luzern durch die heutige Zweite sozialrechtliche Abteilung, die per 1. Januar 2023 sodann in “Dritte öffentlich-rechtliche Abteilung” umbenannt wird.
Die Anschrift bei Kontakten mit dem Bundesgericht im Zusammenhang mit Beschwerden in den Materien Steuern und Abgaben lautet somit ab dem 1. Januar 2023:
Schweizerisches Bundesgericht
Schweizerhofquai 6
6004 Luzern
Ebenfalls auf den 1. Januar 2023 wird die heutige “Erste sozialrechtliche Abteilung” in “Vierte öffentlich-rechtliche Abteilung” umbenannt. Bei dieser bleiben die zu behandelnden Materien gleich wie bisher.
Sonderausgabe zum Thema Steuerjustiz
Die Steuer Revue 12/2022 widmet sich mit einer Sondernummer dem Thema Steuerjustiz.
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