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Verrechnungssteuer

Grundzüge, kompakte Zusammenfassung und weiterführende Informationen zur Verrechnungssteuer der Schweiz.

Einführung

Die Verrechnungssteuer hat einen einzigartigen Hauptzweck: Sie sichert die allgemeine Einkommenssteuer auf Kapitalerträgen (insbesondere Dividenden sowie Bank- und Obligationenzinsen), Lotteriegewinnen und Versicherungsleistungen sowie die Vermögenssteuer auf den diesen Einkommensbestandteilen zugrunde liegenden Vermögenswerten (= Sicherungszweck der Verrechnungssteuer, Ziel: Eindämmung der Steuerhinterziehung).

Deshalb wird die Verrechnungssteuer vom Grundsatz her in einer ersten Phase anonym an der Quelle der steuerbaren Leistung – nämlich beim schweizerischen Leistungsschuldner – erhoben und in einer zweiten Phase dem steuerehrlichen Inländer zurückerstattet. Ausländische Leistungsempfänger können die Verrechnungssteuer nur bei Vorliegen einer staatsvertraglichen Rückerstattungsgrundlage vollständig oder teilweise zurückfordern. Bei internationalen Verhältnissen im Sinne eines Leistungsflusses aus Schweizer Quelle an ausländische Leistungsempfänger steht somit nicht der Sicherungszweck, sondern der Fiskalzweck der Verrechnungssteuer im Vordergrund.

Die Steuersätze betragen:

  • 35% auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen;
  • 15% auf Leibrenten und Pensionen;
  • 8% auf sonstigen Versicherungsleistungen (Kapitalleistungen)

Zusammenfassung Verrechnungssteuer

Lesen Sie hier die Steuern kompakt!-Zusammenfassung zur Verrechnungssteuer von Thomas Jaussi und Yves Strobel:

(PDF; aktualisiert: Mai 2023)

Steuern kompakt! Zusammenfassungen

Gesetze und Verordnungen

Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) | 642.21
Html (Artikel einzeln)
PDF (komplett)

Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStV) | 642.211
Html (Artikel einzeln)
PDF (komplett)

Verfassungsrechtliche Grundlage
BV 132 Abs. 2

Verwaltung

Eidg. Steuerverwaltung
Kreisschreiben
Merkblätter
Rundschreiben
Formulare

Literatur

Steuer Revue
Die Steuer Revue orientiert monatlich über die wichtigsten Entwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung zur Verrechnungssteuer
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www.cosmosverlag.ch
Weitere Fachliteratur und Veranstaltungen zur Verrechnungssteuer finden Sie unter www.cosmosverlag.ch (Thema Verrechnungssteuer)
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Illustration von Rino Wenger aus: Tatort Verrechnungssteuer

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