Das Steuerrecht auf einen Blick

Liechtenstein: Quellensteuerabzug auf AHV/IV‐Leistungen – Nettobesteuerung in der Schweiz

Zwischen Liechtenstein und der Schweiz besteht kein vollumfängliches DBA, sondern lediglich ein eingeschränktes Steuerabkommen. Dieses sieht für Leistungen aus der 1. Säule (AHV/IV‐Leistungen) keine Regelung vor, weshalb derartige Leistungen unter Umständen doppelt erfasst werden. Wie die Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein heute mitteilte, hätten Abklärungen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ergeben, dass der in der Schweiz wohnhafte Steuerpflichtige die in Liechtenstein entrichtete Quellensteuer in der Schweiz in Abzug bringen können. In der Schweiz erfolgt somit eine Besteuerung der Nettoleistung.

In der heutigen Mitteilung informierte die Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein zudem u.a. über Praxisänderungen im Zusammenhang mit Depotkontos (ganze Mitteilung lesen, llv.li, PDF).